AGB

 

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Marke VANTASTIX.

Anbieter ist:

Felix Weyer Holz & Design
Inhaber: Felix Weyer
Türkisweg 37
50259 Pulheim
Deutschland

USt-IdNr.: DE358258521

Telefon: +49 2238 962823
E-Mail: info@vantastix.de
Website:

VANTASTIX ist eine Marke bzw. ein Geschäftsbereich von Felix Weyer Holz & Design und keine eigenständige Gesellschaft.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Leistungen

VANTASTIX bietet individuelle Camperausbauten, Fahrzeugumbauten, Möbel- und Innenausbauten, technische Nachrüstungen sowie den Verkauf kompletter Fahrzeuge und Ausbaupakete an.

Alle Leistungen erfolgen individuell nach Kundenwunsch und stellen Sonderanfertigungen dar.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Angebotsannahme oder Beginn der Arbeiten zustande.

Technische Änderungen, produktionsbedingte Anpassungen oder Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50 % Restzahlung vor Fahrzeugübergabe bzw. Abholung

Die Herausgabe des Fahrzeugs oder einzelner Komponenten kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle gelieferten Waren, Fahrzeuge, Komponenten und Ausbauten Eigentum von Felix Weyer Holz & Design.

6. Lieferzeiten und Verzögerungen

Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine stellen unverbindliche Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Lieferverzögerungen aufgrund von:

  • Fahrzeuglieferungen,
  • Materialengpässen,
  • Lieferproblemen von Zulieferern,
  • behördlichen Vorgaben,
  • höherer Gewalt
    oder vergleichbaren Umständen begründen keine Schadensersatzansprüche.

7. Basisfahrzeug und technische Voraussetzungen

Vom Kunden bereitgestellte Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei und verkehrssicher sein.

Für versteckte Mängel, Vorschäden, Rost, Undichtigkeiten oder technische Defekte am Basisfahrzeug wird keine Haftung übernommen.

Zusätzliche Arbeiten, die hierdurch entstehen, werden gesondert berechnet.

8. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs während der Bauphase können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.

Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

9. Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen

Gasinstallationen werden nach geltenden technischen Standards ausgeführt und extern geprüft bzw. abgenommen.

Elektrische und technische Komponenten werden nach aktuellem Stand der Technik installiert.

Für kundenseitig bereitgestellte oder fremde Komponenten wird keine Haftung oder Garantie übernommen.

10. Gewichtsangaben und Zulassung

Angaben zu Fahrzeuggewicht, Zuladung oder Verbrauch stellen unverbindliche Richtwerte dar.

Durch individuelle Ausstattung, Zubehör oder spätere Änderungen können Abweichungen entstehen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gesetzliche Vorgaben zu Zuladung, Führerscheinklassen und Nutzungsvorschriften einzuhalten.

11. Abnahme

Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug bzw. Werk durch den Kunden abzunehmen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe mitzuteilen.

Mit der Übergabe gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • normaler Verschleiß,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • Schäden durch Überlastung,
  • eigenmächtige Umbauten,
  • mangelnde Pflege,
  • äußere Einflüsse.

Für technische Geräte und Fremdkomponenten gelten ergänzend die jeweiligen Herstellergarantiebedingungen.

13. Haftung

Es wird nur für Schäden gehaftet, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

14. Bild- und Mediennutzung

VANTASTIX ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Projekte, Fahrzeuge und Ausbauten zu Dokumentations- und Werbezwecken zu erstellen und zu veröffentlichen.

Personenbezogene Daten oder Kennzeichen werden auf Wunsch unkenntlich gemacht.

Der Nutzung kann vor Veröffentlichung ausdrücklich widersprochen werden.

15. Rücktritt und Stornierung

Da es sich überwiegend um individuelle Sonderanfertigungen handelt, ist ein Rücktritt vom Vertrag nach Produktionsbeginn nur eingeschränkt möglich.

Im Falle einer Stornierung können bereits entstandene Kosten für:

  • Planung,
  • Materialbestellungen,
  • Arbeitszeit,
  • Fahrzeugbeschaffung,
  • Sonderanfertigungen
    sowie entgangener Gewinn berechnet werden.

Bereits bestellte oder angefertigte Sonderkomponenten sind vom Widerruf ausgeschlossen.

16. Lager- und Standkosten

Erfolgt die Abholung des Fahrzeugs nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung, können angemessene Stand- bzw. Lagerkosten berechnet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • ausbleibender Restzahlung,
  • verzögerter Abholung,
  • fehlender Terminabstimmung.

17. Kundenseitig bereitgestellte Komponenten

Für vom Kunden bereitgestellte Bauteile, Geräte oder Materialien wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

Zusätzlicher Aufwand durch Anpassungen, Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten wird gesondert berechnet.

18. Holz-, Material- und Farbabweichungen

Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen stellen keinen Mangel dar.

Auch bei beschichteten Materialien, Stoffen, Lacken oder Leder können produktions- und chargenbedingte Unterschiede auftreten.

19. Digitale Freigaben

Freigaben, Änderungen oder Bestätigungen per:

  • E-Mail,
  • WhatsApp,
  • Messenger-Diensten
    oder vergleichbaren digitalen Kommunikationswegen gelten als verbindlich.

20. Probefahrten und Versicherung

Probefahrten erfolgen ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit und mit entsprechender Sorgfalt.

Für nicht gemeldete Vorschäden, technische Defekte oder mangelnde Versicherung des Basisfahrzeugs haftet der Kunde.

21. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter: https://vantastix.de/datenschutz/

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.